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  • Dass Behörden bzw. deren Beamte zuweilen Entscheidungen treffen, bei denen man nicht sicher ist, ob deren Verfasser nur einfach dumm und ohne jeglichen gesunden Menschenverstand oder vielmehr arrogant oder sogar schlicht bösartig ist, wissen wir nicht erst seit dem vergangenen Herbst und dem Theater um die Auflagen für die Jänner-Rallye-Genehmigung...

Ein Kommentar von Werner Schneider / Agentur Autosport.at

Dass Behörden bzw. deren Beamte zuweilen Entscheidungen treffen, bei denen man nicht sicher ist, ob deren Verfasser nur einfach dumm und ohne jeglichen gesunden Menschenverstand oder vielmehr arrogant oder sogar schlicht bösartig ist, wissen wir nicht erst seit dem vergangenen Herbst und dem Theater um die Auflagen für die Jänner-Rallye-Genehmigung. Für manche Politiker gilt diese Vermutung natürlich sinngemäß ebenso. Wobei letztere sich ja gerne in Aktionismus hervor tun. Siehe das Kasperltheater um die Schweinegrippe und der offiziell verbreiteten Warnung, dass die ganze Welt ohne Impfung in Lebensgefahr schweben würde.

Vom ersten Lauf zur diesjährigen Berg-Europameisterschaft wird sich das Foto- und Videomaterial leider nur aus Stückwerk und Kompromisse minderer Qualität zusammensetzen. Das Amt der steirischen Landesregierung untersagte nämlich in ihrem Genehmigungsbescheid allen akkreditierten Medienvertretern (inklusive dem staatlichen Fernsehen ORF), sich wie seit Jahren üblich in jenen durchaus sicheren Bereichen der Strecke aufzuhalten, die einzig Fotografen und Kameraleuten zur professionellen Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit vorbehalten sind. Statt dessen wurde als Journalistenbereich „die erste Reihe hinter den Absperrbändern“ vorgesehen. Wer die Geographie und die Absperrungen am Rechberg kennt, weiss, dass dies praktisch einem unter einem billigen Vorwand (zweifellos obwohl unausgesprochen der St. Agatha-Unfall 2009) ausgesprochenen Berufsverbot oder zumindest einer erheblichen Einschränkung der beruflichen Tätigkeit gleich kommt. Fotografen und Kameraleute leben weltweit davon, etwas näher an welchem Geschehen auch immer sein zu können als „Normalsterbliche“. Gewisse Beamte und Politiker versuchen aber immer gerne, Journalisten in ihrer Arbeit zu behindern oder ihnen diese ganz unmöglich zu machen. Dass dies auch in einem EU-Land möglich ist, mag überraschen und stellt eindeutig einen Eingriff in die Pressefreiheit dar, die ja angeblich von der Verfassung garantiert ist. Denn Sicherheitsargumente können in diesem Fall ja nicht ernsthaft geltend gemacht werden. Weshalb die zuständigen Herrschaften der steirischen Landesregierung sich die Frage gefallen lassen müssen, ob sie nicht vielleicht Österreich mit der Volksrepublik China oder ähnlichem verwechseln. Behördenwillkür sollte nämlich hierzulande keinen Platz haben und vorsätzliche Einschränkung der Pressefreiheit noch viel weniger.

In diesem Zusammenhang sei an eine Entscheidung des „Supreme Court“ der USA von 1971 erinnert, der es dem Staat ausdrücklich untersagte, die freie Presse unter dem Vorwand der Staatssicherheit an der Berichterstattung zu hindern. Die Pressefreiheit stehe über jeglichen Interessen des Staates und seiner Behörden. Wie gesagt in den USA. In Österreich und ganz speziell im Regierungsviertel von Graz scheint sich dieser Grundsatz leider nicht herumgesprochen zu haben. Dort scheinen manche Personen sich immer noch in der Illusion zu sonnen, daß man mit den „Untertanen“ machen könne, was man wolle. Die Fach- und Tagespresse wäre gut beraten, in solchen Fällen künftig mit dem Totschweigen der entsprechenden Veranstaltung zu reagieren und lediglich eine dazu passende Erklärung abzudrucken.

Dem Veranstalter STAMK Mürztal ist nur insofern ein Vorwurf zu machen, als er nicht ähnlich konsequent reagiert hat wie der RC Mühlviertel, als die Bezirkshauptmannschaft dort ebenfalls versuchte, die Pressefreiheit einzuschränken. Mit einer Absage nämlich – oder zumindest mit einer auf der Veranstalter-Website veröffentlichten Information für alle Medienvertreter, doch besser zu Hause zu bleiben statt wertvolle Zeit zu verplempern.

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