- Ausschreibung und Reglement zum Volvo Rallye & Drift Cup 2009
Volvo Rallye & Drift Cup 2009
Entstehung und Idee:
Der Rallye und Drift Cup 2009 entstand aus der Idee heraus, zum Einem Leuten
die Möglichkeit zu verschaffen, aktiv im Motorsport mit Volvos teilzunehmen,
auch wenn deren Budget einen Umbau samt allen Nebenkosten zu einem Rallye-Volvo
nicht erlaubt. Zum Anderen den Rallyefahrern Gelegenheit zu geben, ihre „Quertreiberei“
noch besser ausleben zu können.
Eine Fusion zwischen der ÖAMTC-Driftstaatsmeisterschaft und dem Volvo
Rallye & Drift Cup erscheint hier als am besten geeignete Plattform.
Der ÖAMTC in Person von Drift-Staatsmeisterschafts-Organisator Christoph
Sojak trat mit dieser Idee an Volvo Rallye Team Triestingtal Besitzer Georg
Gschwandner heran und fand sofort Gehör und Zustimmung.
Das VRTT als treibende Kraft in der Volvo-Rallyeszene besitzt auch die
nötigen Ressourcen, um sowohl einzelne Pakete für Rallye oder Drift
Cup sowie Gesamtpakete zu schnüren, oder aber auch Leute, die mit
ihren eigenen Fahrzeugen kommen, dementsprechend zu betreuen.
Das Komitee:
Besteht aus Andreas Steuer, langjähriger Co-Pilot, Kenner der Rallyeszene
und Präsident des MCL68 Georg Gschwandner, Gründer und Besitzer
des Volvo-Rallye-Teams Triestingtal
Christoph Sojak, Organisator ÖAMTC-Drift-Staatsmeisterschaft
Das Schiedsgericht:
Als übergeordnetes sportlich neutrales Schiedsgericht speziell für
Belange der Rallyeveranstaltungen wird Herr Werner Schneider installiert!
Werner Schneider verfügt zum einen über die notwendige berufliche
Erfahrung bezüglich des österreichischen Motorsportgesetzes und
dessen Bestimmungen und zum anderen bei technisch dem Reglement nicht eindeutig
zuzuordnenden Fragen über die dementsprechenden Kontakte zur OSK.
Einschreibgebühr und dafür erbrachte Leistung
Es ist eine Einschreibgebühr für den Volvo Rallye & Drift Cup
2009 in der Höhe von € 150,- vorgesehen. Diese Gebühr wird
für die OSK-Einschreibgebühr des Cups, Administration, Pressebetreuung
sowie für gemeinschaftliche Nennaktivitäten bei Auslandsrallyes
verwendet!
Die Wertung:
Sowohl bei den Rallyes als auch bei den Driftveranstaltungen wird es ein Punktesystem
geben und ein Preisgeld für die jeweils drei Erstplazierten der einzelnen
Läufe.
Auch eine Jahresgesamtwertung der drei Erstplazierten resultierend aus den
gesammelten Punkten beider Cups ist vorgesehen. Hier ist ebenfalls ein Preisgeld
und oder Sachpreise angedacht.
Bei den Rallyes sind zwei Streichresultate, bei den Drifts ein Streichresultat
vorgesehen!
Punktesystem:
· 1. Platz: 10 Punkte
· 2. Platz: 8 Punkte
· 3. Platz: 6 Punkte
· 4. Platz: 5 Punkte
· 5. Platz: 4 Punkte
· 6. Platz: 3 Punkte
· 7. Platz: 2 Punkte
· 8. Platz: 1 Punkt
Die Klasseneinteilung:
Bei den Driftveranstaltungen können Volvos des Typs 240, 740 und 940
in Limousinen oder Kombiform teilnehmen. Unterteilt in die Klassen Racing
oder Serie. Näheres hiezu siehe
Reglement der Driftstaatsmeisterschaft! Bei den Rallyeveranstaltungen, können
ebenfalls Volvos der Typen 240, 740 und 940 teilnehmen, vorbereitet nach den
OSKSicherheitsbestimmungen und dem entsprechenden Homologationsblatt. Ein
genaues Reglement ist in Ausarbeitung und wird per Durchführungsbestimmung
bekannt gegeben. Die Verwendung von Volvos der Typen 240, 740 und 940 in Kombiausführung
wäre angedacht, hierfür müsste aber erst ein Auto gebaut und
dementsprechend national homologiert werden.
Werbekleber:
Siehe Reglement bzw. Ausschreibungen der Driftstaatsmeisterschaftsveranstaltungen
Die Läufe:
Rallyes:
17./18.4 Triestingtal Rallye (NÖ)
5.-7.6: Szombathely (H)
26./27.6. Weiz Rallye (Stmk)
3.-5.7. Veszprem (H)
17./18.7. Mühlviertel Rallye (OÖ)
25./26.9. ARBÖ Rallye (Stmk.)
15./17.10. Waldviertel Rallye (NÖ)
Ersatztermine:
22./23.5 Jacques Lemans-Althofen Rallye (Ktn)
14./15.8 Harrach Rallye-Sprint (NÖ/Bgld)
2./3.10 Herbstrallye Leiben (NÖ)
Drift:
16./17.5 ÖAMTC Fahrsicherheitszentrum Mölbling (Ktn)
12./13.6 ÖAMTC Fahrsicherheitszentrum Lang Lebing (Stmk)
10./11.7 ÖAMTC Fahrsicherheitszentrum Saalfelden (Szlbg.)
21./23.8 ÖAMTC Fahrsicherheitszentrum Wachauring (NÖ)
Reglement Volvo Rallye & Drift Cup 2009
1. Zugelassene Fahrzeuge
Erlaubt sind Volvos aus der 2er, 7ner und 9ner Serie mit 2 oder 4 Türen
als. für Driftveranstaltungen sind auch die Kombiausführungen dieser
Baureihen zulässig.
Alle Fahrzeuge müssen einen Heckantrieb aufweisen.
Die Fahrzeuge dürfen entsprechend eines anderen Jahresmodells aufgerüstet
werden.
Nur für die Driftveranstaltungen sind keinerlei Sicherheitsbestimmungen
notwendig!
Alle Fahrzeuge müssen dem Gruppe H Reglement entsprechen und den derzeit
gültigen Sicherheitsbestimmungen für Gruppe N und A Autos entsprechen.
· Typ 240 hat eine FIA Homologation (A-5112),
· Typ 740 hat eine nationale Homologation SBF NAT 002,
· Typ 940 hat auch eine nationale Homologation SBF NAT 003
Karosserieverstärkungen und -versteifungen sind ausgenommen einer Domstrebe
(siehe auch Punkt 13) nicht erlaubt. Normale Schweißreparaturen sind
erlaubt. Durchschweißen der Karosserie ist nicht erlaubt. Ein werkseitig
montiertes Sonnendach ist erlaubt, muß allerdings während einer
Veranstaltung geschlossen werden. Es ist erlaubt, ein Sonnendach durch ein
normales Dach zu ersetzen, wenn dabei die Straßenverkehrsordnung beachtet
wird. Nachträglich eingebaute Sonnendächer aus dem Zubehör
sind nicht erlaubt. Es ist erlaubt, die Ersatzradmulden bei dem Model 240
durch ein gerades Blech zu ersetzen.
2. Technische Bestimmungen am und im Fahrzeug
1. Motor:
Im 2er, 7er und 9er Volvo ist ein 2,3 l - Motor (B 23 E, B230E, B230 F, B230FB)
vorgeschrieben. Ein Katalysator ist für alle Motoren vorgeschrieben bei
Rallyes. Bei den Driftveranstaltungen ist ein Kat nur dann vorgeschrieben,
wenn er im jeweiligen Fahrzeug serienmäßig eingebaut ist. Ein Turbolader
ist nicht erlaubt. Der Motor darf entsprechend des Werkstatthandbuches überholt
werden. Übermaßkolben, Kopf und Block planen, Ventilsitzringe dürfen
bearbeitet werden. Das Bearbeiten der Kanäle, Auswiegen von Kolben und
Pleuel sowie Feinwuchten der Kurbelwelle (bohren und schleifen, nicht abdrehen)
ist erlaubt. Es ist der Serienluftfilterkasten vorgeschrieben. Filtereinsatz
freigestellt. Vorheizungvorrichtung darf gänzlich entfernt werden. Das
Mindestgewicht der Schwungscheibe ohne Befestigungsschrauben ist mit 9,3 kg
festgelegt.
2. Steuergerät:
bei neueren Fahrzeuge mit LH 2.4 Steuerung (B230F & B230FB) können
Einspritz- (Boschnummer 280 000 935 oder 280 000 934) und Zündsteuergerät
(Boschnummer 0227400175) bei einem Schwedischen Tuner dem original VOC-Reglement
entsprechend (Anhebung der Drehzahlgrenze etc.)angepasst werden, die Steuergeräte
sind ist dann auf eine ebenfalls in Schweden erhältliche 2.5“ Edelstahl-Auspuffanlage
auch in Verbindung mit einem 531’er Zylinderkopf (B230FB) optimal abgestimmt.
4. Kühlsystem:
Es ist erlaubt, das Thermostat auszubauen, dann muss allerdings die Bypass
Öffnung sicher blockiert werden. Ein Standartlüfter an der Wasserpumpe
mit Antrieb über Keilriemen ist vorgeschrieben. Es ist erlaubt, einen
zusätzlichen elektrisch betriebenen Lüfter entsprechend des Volvo-Zubehörs
zu montieren.
5. Benzinsystem:
Es ist nicht erlaubt, die Benzinpumpen aus der originalen Position zu verändern.
Benzinleitungen müssen unter dem Auto verlegt sein, sie können im
Bedarfsfall gepanzert werden.
6. Elektrisches System:
Es ist jede Art von Batterie erlaubt. Beim 2er muss sie an der originalen
Position montiert sein und beim 7er und 9er darf sie auch in dem Kofferraum
montiert sein. Die Batterie muss eine extra Befestigung mit Hilfe eines Gurtes
oder Bleches haben und der Pluspol muss isoliert sein. Es ist jede Art von
Lichtmaschine erlaubt, solange es sich um ein Volvo-Ersatzteil handelt. Die
Befestigung muss ohne Modifikationen oder extra Konsolen möglich sein.
7. Getriebe:
Für die 2er Serie ist das 4-Gang-Getriebe (M-45), das „Overdrive“-
Getriebe (M46) und das 5-Gang-Getriebe (M-47) zugelassen. Auch das alte M-40-Getriebe
ist an sich freigegeben, allerdings nicht empfehlenswert. Bei den 7er und
9er Volvos ist nur das „Overdrive“-Getriebe (M-46) und das M-47
Getriebe erlaubt. Für den 2er Volvo ist auch das Mittellager der Kardanwelle
aus dem 7er Volvo erlaubt.
8. Kupplung:
Als Kupplungsscheibe ist jede aus der Serie erlaubt, auch die aus dem Turbo-Modell.
Die Kupplung darf auch von einer Nachbau oder Zulieferfirma sein!
9. Auspuff:
Neben den Standardanlagen ist beim 2er-Volvo auch der 60 mm GTAuspuff erlaubt:
Hosenrohr (8360422), vorderer Dämpfer (8360421) - anstelle des Vorschalldämpfers
darf auch der Katalysator verwendet werden - Rohr über die Hinterachse
(8360213), hinterer Dämpfer (1306192). Das Endstück ist freigestellt,
muss aber dem Originalteil ähneln. Beide Dämpfer dürfen aufgeschnitten
werden und die schalldämpfende Wolle darf entfernt werden, die Dämpfer
müssen dann allerdings wieder ordnungsgemäß verschweißt
werden. Die Vorschriften bei der Geräuschprüfung müssen eingehalten
werden. Es muss ein Katalysator entsprechend des nationalen Reglements montiert
sein. Für den 7er und 9er Volvo ist neben den Serienanlagen jeder Sportauspuff
mit folgenden maximalen Maßen zugelassen: Rohr maximal 76 mm, Fügestellen
max. 80 mm, das Endrohr ist auf maximal 83 mm begrenzt. Der Verlegeweg muss
beibehalten werden. Ein Katalysator ist vorgeschrieben.
10. Übersetzung:
Es ist jede Serienübersetzung erlaubt (3,54-4,10). Am kürzesten
ist die Achse aus einem Automatikmodel ab Bj. Ende 1989. Die Aluminium-Hinterachse
ist nicht erlaubt. Eine „Multi Link Achse“ ist nicht erlaubt.
Es ist keinerlei Sperre an der Hinterachse im Rallyeeinsatz erlaubt. Die Räder
müssen einzeln frei drehen, auch ein schwergängiges Differential
ist nicht erlaubt.
11. Sperrdifferential:
Bei Rallyefahrzeugen: Nicht erlaubt. Bei Driftveranstaltungen: Ist sowohl
eine original Sperre, als auch das Zusammenschweißen des Differenzials
erlaubt!
12. Gummilager:
freigestellt
13. Fahrwerk:
Es ist erlaubt, den Kugelkopf am Querlenker aus der „Taxiversion“
zu benutzen (etwas negativen Sturz): Teilnummer 274120. Nicht erlaubt ist
jede Art von Änderung oder Modifizierung an den Befestigungspunkten mit
der Karosserie. Es ist erlaubt, das Fahrwerk in den serienmäßigen
Langlöchern einzustellen. An der Hinterachse der 2er Volvos dürfen
Distanzscheiben mit einer maximalen Breite von 2 cm verwendet werden (8360083).
Eine Domstrebe im Motorraum ist aus dem Zubehör erlaubt, dieses Teil
darf auch selbst gebaut werden. Hersteller Stoßdämpferpatrone und
Federn freigestellt, Gewindefahrwerke Coil-Over aus dem schwedischen Rallye-Zubhör
sowie passende Domlager sind erlaubt. Stabilisator und Panhardstab sind freigegeben.
Für die Hinterachse sind weiche Serienfedern und der Ausbau des Stabilisators
empfehlenswert.
14. Bremse:
Jeder serienmäßig in einem Volvo je eingebaute Bremskraftregler
ist erlaubt (der aus der Limousine ist für Asphalt empfehlenswert, der
aus dem Kombi für Schotter und Schnee). Bremssattel: jeder serienmäßig
in einem Volvo verbaute und für 15“ Räder zulässige Bremssattel
(System ATE, Girling, Bendix ...) ist erlaubt, etwaige Rennbremssättel
(AP-Racing, Brembo etc.) ausdrücklich verboten. Die Position von Bremsleitungen
und -schläuchen darf nicht verändert werden, Schlauchleitungen sind
freigestellt d.h. Stahlflexleitungen sind erlaubt. Es ist erlaubt, die Bremsbleche
zu verändern oder auszubauen. Eine ABS-Bremsanlage muß im Wettbewerb
dauerhaft außer Funktion gesetzt werden.
Beläge sind freigestellt. Bremsscheiben aus dem Nachbauhandel in gelochter,
geschlitzter Bauform oder in Kombination (Brembo, Zimmermann, Sandtler, CTF
usw.) sind erlaubt solange diese über eine ABE verfügen, etwaige
2- teilige oder speziell gefertigte und behandelte Rennbremsscheiben auch
mit ABE sind ausdrücklich verboten. Die Position der Betätigungseinrichtung
der Handbremse muss der Serie entsprechend. Die Übertragungseinrichtung
sowie die Handbremsbeläge sind freigestellt! ein Fly – off Umbau
ist erlaubt.
15. Felgen:
Allgemein gilt, dass die maximal erlaubte Felgenbreite 6“ beträgt.
Jede originale 15''-Volvo-Felge (Aluminium sowie Stahl) aus der 2er, 7er und
9er Serie ist jedenfalls zugelassen. Auf Vorder- und Hinterachse sind unterschiedliche
Felgen erlaubt. Es ist erlaubt, das Ersatzrad während des Wettbewerbes
wegzulassen. Das Ersatzrad darf an anderer Position mit einer anderen Art
der Befestigung im Kofferraum angebracht werden. Eine Stahlfelge als Ersatzrad
ist erlaubt, auch wenn das Auto mit Felgen aus Aluminium ausgerüstet
ist.
16. Reifen:
Es sind Einheitsreifen der Dimension 195/65/15 vorgeschrieben, die Marke wird
per Durchführungsbestimmung bekannt gegeben. Radmuttern und Radbolzen
sind freigestellt. Bei den Driftveranstaltungen sind die Reifen frei gegeben.
17. Lenkung:
Rechtslenker sind nicht erlaubt. Servolenkung ist erlaubt, eine Servolenkung
darf auch ohne Servounterstützung gefahren werden, allerdings muss dann
der Ölbehälter ordentlich verschlossen werden. Das Lenkrad ist freigestellt.
18. Karosserie:
Die Karosserie soll in einem ordentlichen Zustand sein. Zierleisten dürfen
entfernt werden. Karosserieverstärkungen und -versteifungen sind nicht
erlaubt. Normale Schweißreparaturen sind erlaubt, ein Durchschweißen
der Karosserie ist nicht erlaubt. Es ist erlaubt, den Unterboden-Korrosionsschutz
zu entfernen. Es ist erlaubt, die Matte und die Isolierung aus dem Kofferraum
zu entfernen. Es ist erlaubt, die Ersatzradmulden bei dem Model 240 durch
ein gerades Blech zu ersetzen. Ein werkseitig montiertes Schiebedach muss
während einer Veranstaltung geschlossen werden. Es ist erlaubt, ein Schiebedach
durch ein normales Dach zu ersetzen, wenn dabei die Straßenverkehrsordnung
beachtet wird. Sonnendächer aus dem Zubehör sind nicht erlaubt.
Wenn ein Kühlergrill mit Löchern für Zusatzscheinwerfer montiert
ist, müssen entweder Scheinwerfer montiert sein oder diese Löcher
mit Scheiben verschlossen sein. Der Kühlergrill muss einem originalen
Modell entsprechen, die diagonale Rippe und das Emblem müssen montiert
sein. Bei Stoßstangen aus Plastik dürfen die Seitenteile mit Bolzen
befestigt werden. Spoiler - jeder serienmäßige Front- oder Heckspoiler
ist erlaubt, alle anderen Spoiler sind verboten.
19. Innenausstattung:
Armaturenbrett und Türverkleidungen müssen erhalten bleiben,
ansonsten freigestellt Sitze, Gurte, Käfig / Zelle, Unterfahrschutz sowie
Tankschutz sind freigestellt.
20. Motorhaube und Kofferraumdeckel:
Beim 2er-Volvo darf beides nicht aus Aluminium bestehen. Die Motorhaube muss
von außen zu öffnen sein. Auch der Kofferraumdeckel muss direkt
von außen zu öffnen sein. Es ist nicht erlaubt, Kofferraumdeckel
ab dem Jahr 1986 und jünger auf älteren Modellen zu montieren.
21. Gewicht:
Das Gewicht von Fahrzeug samt Fahrer und Beifahrer muss mindestens 1290 kg
betragen. Als Toleranz soll 1% Abweichung berücksichtigt werden (1290
- 1%). Ballastgewichte sind nicht erlaubt, das Ersatzrad gilt nicht als Ballast.
22. Sicherheit:
Bei Rallyefahrzeugen - Es gelten die nationalen Sicherheitsbestimmungen nach
Gruppe H. Käfig, Sitze, Gurte, 2 Gurtmesser und Feuerlöschanlage
sowie Handfeuerlöscher sind entsprechend den nationalen Bestimmungen
vorgeschrieben.
23. Sonstiges:
Scheibenwischer: Die Wischer müssen serienmäßig sein und die
normale Parkposition haben.
Rückspiegel: Der innere und die beiden äußeren Spiegel müssen
original sein. Es ist erlaubt, die äußeren Spiegel während
der Veranstaltung einzuklappen. Ersatz- und Verschleißteile: Verschleiß-,
Service- und Ersatzteile dürfen auch aus dem Zubehörhandel gekauft
und verwendet werden (Nachbau oder Identteile).