Facebook
• 8 Termine, darunter ein Auslandsrennen
• Der Cup wird ausgefahren mit dem Suzuki Ignis Sport
• Cupsieger winkt ein Einsatz bei OMV Waldviertelrallye
• Alle Infos, Auschreibung und Daten
I. WETTBEWERB
Zellhofer Motorsport schreibt, für die Saison 2006, den SUZUKI MOTORSPORT CUP 2006 analog den OSK Bestimmungen aus.

II. GRUNDLAGEN
Der SUZUKI MOTORSPORT CUP 2006 wird nach folgenden Cupbestimmungen durchgeführt, denen sich alle Bewerber und Fahrer mit der Abgabe der Nennung zur Cupmeisterschaft unterwerfen:
-Bestimmungen des nationalen Sportgesetzes der OSK
-Vorliegende Ausschreibung und eventuelle Sonderbestimmungen des SUZUKI MOTORSPORT CUP 2006,
-Ausschreibungen und eventuelle Durchführungsbestimmungen der einzelnen
Veranstalter der Wertungsläufe nach Genehmigung durch die OSK. Die Fahrzeuge müssen dem technischen Reglement des SUZUKI MOTORSPORT CUP 2006, den gesondert veröffentlichten Aufbauplänen und technischen Unterlagen entsprechen, die wesentliche Bestandteile dieser Ausschreibung sind.

III. TEILNAHMEBEDINGUNGEN
TEILNEHMER
Teilnahmeberechtigt sind Inhaber einer nationalen Automobillizenz der OSK oder anderer ASN´s der FIA. Um im Cup gewertet zu werden, müssen die Teilnehmer mindestens bei 5 Wertungsläufen starten und in beiden Disziplinen (Rallye & Rundstrecke) angetreten sein. Die Junioren werden unter der Saison nicht separat gewertet. Am Jahresende erfolgt jedoch eine spezielle Juniorenwertung mit Sachpreisen. Für die Juniorenwertung dürfen die Fahrer nicht älter als 27 Jahre alt sein (Stichtag für Altersbeschränkung: letztes Rennen 2006). Sollte ein Bewerber durch Härtefälle wie Unfall o. ä. an Cuprennen nicht mehr teilnehmen können, so ist ein Ausstieg aus dem Cup ohne Sanktionen möglich.
FAHRZEUGE
Der SUZUKI MOTORSPORT CUP 2006 wird mit einem Suzuki Ignis Sport durchgeführt. Die technischen Daten entsprechen der Ausschreibung und dem technischen Reglement der Gruppe N – FIA Reglement bzw. der vorliegenden nationalen Homologationserweiterung VO 1/1.

IV. REGLEMENT
Fahrzeuge, die nach dem FIA-Gr. N Reglement bei den einzelnen Bewerben an den Start gehen, sind auch in den österreichischen Meisterschaften punkteberechtigt. Fahrzeuge, deren Homologationsblatt die nationale Homologationserweiterung VO 1/1 inkludiert, sind nur im Suzuki Cup punkteberechtigt. Es dürfen also nur ausdrücklich erlaubte Abänderungen, die durch die Cupleitung schriftlich bekannt gegeben werden, durch die Teilnehmer vorgenommen werden. Als technischer Cupfahrzeugstand gilt das von der Firma Zellhofer ausgelieferte Fahrzeug. Es müssen Rennreifen der Firma Matador (Seriensponsor) bei den Wettbewerbsfahrzeugen verwendet werden, die zu einem Sonderpreis bei der Firma Rahberger erhältlich sind. BWB-konforme Ausschreibung ist einzureichen. Die Verwendung von Heizdecken bzw. Reifen- und Felgenvorwärmeanlagen sind grundsätzlich bei allen Veranstaltungen verboten. Es dürfen nur Original Suzuki Ersatzteile verwendet werden, die bei jedem offiziellen Suzukihändler in Österreich erhältlich sind.
Die Firma Zellhofer bietet die benötigten Ersatzteile zu einem Sonderpreis (ca. 25 % Nachlass) an. Sämtliche benötigten Ersatzteile, werden bei jeder Cupveranstaltung von der Firma Zellhofer vor Ort angeboten. Ebenso ist jeder Teilnehmer berechtigt, einen Suzuki Ignis Sport-Ersatzwagen (Besichtigungsfahrzeug) zu einem Spezialpreis von ca. ¤ 12.500,-- bei der Firma Zellhofer anzukaufen. Die Rennfahrzeuge, die dem Gr. N Reglement entsprechen, werden durch die Firma Zellhofer aufgebaut sowie die Motoren und Getriebe verplombt. Die Rennfahrzeuge dürfen von den Teilnehmern in keiner Weise verändert werden.

Es dürfen nur Ölprodukte des Seriensponsors Castrol verwendet werden. Sämtliche Schmiermittel, die bei den Cupveranstaltungen benötigt werden, werden den Teilnehmern von der Firma Castrol kostenlos zur Verfügung gestellt. Als Treibstoff darf nur handelsüblicher Benzin, der an allen führenden österreichischen Tankstellen verkauft wird, verwendet werden. Die Festlegung von Strafen obliegt während der Veranstaltung den Sportkommissären, die laufende Cupauswertung kann der Veranstalter vornehmen. Jede festgestellte Abänderung des Fahrzeuges über das Homologationsblatt bzw. VO 1/1 hinaus wird sofort durch Punkteabzug geahndet. Der Punkteabzug richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und wird alleine vom Cupveranstalter festgelegt.

TECHNISCHES REGLEMENT
Grundsätzlich Gruppe N der FIA.
-Zusatzscheinwerfer dürfen montiert werden
-Das ABS-System darf lt. Plan deaktiviert werden
-Gruppe N homologiertes Getriebe und Achsen
-Freistellung des Unterfahrschutzes und dessen Befestigung
Grundsätzlich sind alle Veränderungen, die nicht ausdrücklich erlaubt/genehmigt sind, verboten. Während bzw. vor und nach jeder Veranstaltung erfolgen Stichproben, um die Einhaltung zu kontrollieren. Zuwiderhandeln kann den Ausschluss aus der Cupmeisterschaft oder Punkteabzug nach sich ziehen. Das Auslieferungsgewicht des Fahrzeuges von 910 kg darf nicht unterschritten werden, im Anlassfall wird von der Cupleitung die Anbringung von Zusatzgewichten angeordnet, zumindest bis das Auslieferungsgewicht erreicht ist.

V. AUSSCHREIBUNG / WERTUNGSLÄUFE
Zellhofer Motorsport behält sich das Recht vor, Änderungen vorzunehmen. Diese werden aber nach Genehmigung durch die OSK spätestens mit der jeweiligen Nennbestätigung bekannt gegeben.

VI. EINSCHREIBUNG
Anträge auf Einschreibung in den SUZUKI MOTORSPORT CUP 2006 sind mit beiliegendem Anmeldeformular an Zellhofer Motorsport, 3300 Amstetten, Gewerbestrasse 14, zu richten. Die Einschreibegebühr für die Saison 2006 beträgt ¤ 750,-- und ist bis zum 28. Februar 2006 einzuzahlen bei: ZELLHOFER MOTORSPORT Volksbank Alpenvorland Konto-Nr.: 44089360000; BLZ: 43530 Nachnennungen sind bis nach dem 5. Rennen gegen eine erhöhte Einschreibegebühr von ¤ 1.000,-- möglich.

Nach der Einzahlung ist der Teilnehmer berechtigt einen rennfertigen Suzuki Ignis Sport Gr. N zum Spezialpreis von ¤ 16.500,-- (inkl. MWSt. & NOVA) bei der Firma Zellhofer, Amstetten zu erwerben.

VII. LEISTUNGEN
Enthalten sind sämtliche Nenngelder zu den ausgeschriebenen Cuprennen und die Cup-Pressebetreuung für die Saison 2006. Das Rallyefahrzeug geht nach Eingang des vollen Wagenkaufpreises in den Besitz des Cupteilnehmers über. Die Nennbestätigung erfolgt durch den Veranstalter Zellhofer Motorsport. 20 % des Wagenkaufpreises muss bei Vertragsabschluss bezahlt werden, der Rest bei der Fahrzeugübernahme. Diese Summe kann auch in Form eines Leasingvertrages durch eine zur Verfügung stehende Leasingfirma aufgebracht werden.
Ebenso ist der Teilnehmer berechtigt ein Trainingsfahrzeug zum einmaligen Vorzugspreis von ca. ¤ 12.500 (Listenpreis: ¤ 15.900,--) zu erwerben. Die Einschreibung ist erst nach Bestätigung durch Zellhofer Motorsport verbindlich. Der Einschreibeschluss ist mit 28. Februar 2006 festzulegen. Durch die Unterzeichnung des Einschreibeformulars bestätigt der Teilnehmer die voll inhaltliche Anerkennung der vorliegenden Ausschreibung und der genannten Bestimmungen. Die Teilnehmer des SUZUKI MOTORSPORT CUP 2006 verpflichten sich den Motorsport ernsthaft und mit dem nötigen Respekt vor seinen Risiken auszuüben sowie alles zu unterlassen, was dem Ansehen des Motorsportes, der OSK und SUZUKI Österreich in der Öffentlichkeit schaden könnte. Die Teilnehmer sind damit einverstanden, dass der Veranstalter die Erfolge der einzelnen Cupmeisterschafts-Teilnehmer unentgeltlich in Wort und Bild verwenden kann.

VIII. NENNUNGEN
Die Nennungen zu den einzelnen Wertungsläufen erfolgt durch den Veranstalter Zellhofer Motorsport laut den in den jeweiligen Einzelausschreibungen definierten Bestimmungen.

IX. WERTUNG
Der einzelnen Cup-Läufe:
1. Platz – 10 Punkte
2. Platz – 8 Punkte
3. Platz – 6 Punkte
4. Platz – 4 Punkte
5. Platz – 2 Punkte
6. Platz – 1 Punkt
Die Punktevergabe erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter, wenn mindestens drei Fahrer am Start des jeweiligen Cuplaufes sind. In der jeweiligen Veranstaltungs- und Gesamtwertung werden nur Fahrer, die im SUZUKI MOTORSPORT CUP 2006 eingeschrieben sind, berücksichtigt.

PREISE
Bei den einzelnen Wertungsläufen erhalten die ersten fünf platzierten Pokale und Geldpreise:
1. Platz – ¤ 600,--
2. Platz – ¤ 500,--
3. Platz – ¤ 400,--
4. Platz – ¤ 300,--
5. Platz – ¤ 200,--

X. JAHRESWERTUNG
Es werden die 9 besten Rennergebnisse berücksichtigt, d. h. es ist ein Lauf als Streichergebnis vorgesehen. Der Fahrer, der am Jahresende die meisten Punkte erzielt hat, ist Gewinner im SUZUKI MOTORSPORT CUP 2006. Bei Punktegleichheit entscheidet die größere Anzahl der ersten, zweiten usw. Platzierungen. Besteht auch dann noch Platzierungsgleichheit, entscheidet die bessere Platzierung im letzten ausgetragenen Cuplauf, der in Wertung beendet wurde. Der Teilnehmer muss bei mindestens fünf Wertungsläufen starten, sowie in jeder Disziplin angetreten sein, um in der Jahreswertung berücksichtigt zu werden.

PREISE
Am Jahresende werden folgende Preise in der Gesamtwertung vergeben:
1. Platz: Ein Rallyeeinsatz in einem Gruppe N4, Allradfahrzeug bei der OMV Waldviertel Rallye 2006 oder ¤ 3.000,-- in Bar.
2. Platz: ¤ 2.000,-- in Bar.
3. Platz: ¤ 1.000,-- in Bar.
Juniorenwertung
1. Platz:
Eine Einladung zu einem WM-Lauf als Gast im SUZUKI WM Team

XI. VERANSTALTUNGEN
Für den SUZUKI MOTORSPORT CUP 2006 werden folgende Veranstaltungen herangezogen:
-Wachauring / Melk (22. – 23. April 2006) – Rundstrecke
-Bosch Super Plus Rallye / Pinggau (19. – 20. Mai 2006)
-Castrol-Pölstal-Judenburg Rallye / Judenburg (16. – 17. Juni 2006)
-Cerklje / Slowenien (Juli 2006) – Rundstrecke*
-Pannoniaring / Ungarn (01. – 02. September 2006) – Rundstrecke*
-BP Ultimate Rallye / Krumbach (07. – 09. September 2006)
-Rundstreckentrophy / Salzburgring (29. Sept. – 01. Okt. 2006) – Rundstrecke
-Herbstrallye / Leiben (07. Oktober 2006) – FIXSTART
* Zur Zeit ist noch nicht fixiert, welches der beiden Rennen in den Kalender aufgenommen wird!

Sollte eine Veranstaltung abgesagt werden, hat der Veranstalter die Möglichkeit eine Ersatzveranstaltung zu nominieren (mind. 4 Wochen vor Beginn). Bei den Rundstreckenrennen gibt es jeweils 2 Rennläufe (Samstag/Sonntag), welche separate gewertet werden. Anlässlich der Siegerehrung bei der Herbstrallye in Leiben findet auch die Jahressiegerehrung des SUZUKI MOTORSPORT CUP 2006 statt.

XII. RENNABLAUF
Laut Ausschreibung des Veranstalters

XIII. TECHNISCHE ORGANISATION
Die gesamte technische Abwicklung des SUZUKI MOTORSPORT CUP 2006 erfolgt durch die Firma Zellhofer, Amstetten.

XIV. SPONSOREN
Hauptsponsoren: Suzuki Austria & Zellhofer Motorsport
Weitere Sponsoren: Castrol, Matador, Sebring, Reifen Weichberger;
Zusätzliche Sponsoren & der genaue Beklebungsplan werden in der Nennbestätigung bekannt gegeben.
Sponsoraufkleber müssen die gesamte Rennsaison am Rennfahrzeug (auf den vorgeschriebenen Flächen) angebracht bleiben, auch wenn an Rennen außerhalb des SUZUKI MOTORSPORT CUP teilgenommen wird.

XV. WERBUNG
Es gelten die Bestimmungen des SUZUKI MOTORSPORT CUP 2006 und der Veranstaltungsausschreibung. Die Werbung darf in keinem Konflikt mit der Veranstalterwerbung stehen. Um am Serviceplatz eine möglichst effiziente Werbefläche zu erhalten, stellt Zellhofer Motorsport für die jeweiligen Cup- Veranstaltungen jedem Teilnehmer kostenlos ein ausziehbares 3x6m Zelt zur Verfügung. Die Zelte sollen nebeneinander aufgestellt werden, um ein einheitliches Bild darzustellen.

XVI. KLEIDUNG
Jeder Fahrer/Beifahrer bekommt eine kostenlose Teamjacke. Logos oder Schriftzüge von Cup Sponsoren sind auf den Rennoveralls (lt. Vorgabe der Cupleitung) der Teilnehmer anzubringen. Zuwiderhandeln kann den Ausschluss aus der Cupmeisterschaft bzw. Punktewertung nach sich ziehen.

XVII. VERSTÖSSE
Prinzipiell sind alle Änderungen und Eigeninterpretationen unzulässig, d. h. alles nicht ausdrücklich Erlaubte ist verboten!

XVIII. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Teilnehmer verstehen und kennen alle Risiken und Gefahren des Motorsports und akzeptieren diese. Sollte ein Teilnehmer während einer Veranstaltung verletzt werden, erklärt er durch die Abgabe seiner Nennung zu dieser Veranstaltung ausdrücklich sein Einverständnis zu erforderlichen medizinischen Versorgungen. Alle damit verbundenen Kosten trägt der Teilnehmer, sofern diese nicht durch die Lizenz-Unfallversicherung bzw. andere Versicherungsverträge abgedeckt sind. Die Teilnehmer verzichten auf jegliche direkte und indirekte Schadenersatzforderungen gegen die OSK, deren Funktionäre, den Veranstalter bzw. Organisator oder Rennstreckenhalter, sowie jede Person oder Vereinigung, die mit der Veranstaltung zu tun hat (einschließlich aller Funktionäre und für die Veranstaltung Genehmigungen erteilende Behörden oder Organisationen) sowie andere Bewerber und Fahrer. Die Teilnehmer erklären durch die Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung, dass sie unwiderruflich und bedingungslos auf alle Rechte, Rechtsmittel, Ansprüche, Forderungen, Handlungen und/oder Verfahren verzichten, die von ihnen oder in ihrem Namen gegen oben angeführte Personen eingesetzt werden könnten. Dies im Zusammenhang mit Verletzungen, Verlusten, Schäden, Kosten und/oder Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten), die den Teilnehmern aufgrund eines Zwischenfalles oder Unfalles im Rahmen dieser Veranstaltung unwiderruflich, dass sie auf alle Zeiten die „Parteien“ von der Haftung für solche Verluste befreien, entbinden, entlasten, die Parteien schützen und sie schadlos halten.
Die Teilnehmer erklären mit Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung, dass sie die volle Bedeutung und Auswirkung dieser Erklärungen und Vereinbarungen verstehen, dass sie freien Willens diese Verpflichtungen eingehen und damit auf jedes Klagerecht aufgrund von Schäden gegen die „Parteien“ unwiderruflich verzichten, soweit dies nach der österreichischen Rechtslage zulässig ist. Die Teilnehmer verzichten für sich und ihre Rechtsnachfolger jedenfalls gegenüber den „Parteien“, daher insbesondere gegenüber der OSK, deren Funktionären, dem Veranstalter, Organisator oder Rennstreckenbetreibern, bzw. gegenüber den für diese Veranstaltung Genehmigungen ausstellenden Behörden oder Organisatoren auf sämtliche Ansprüche betreffend Schäden welcher Art auch immer, die mit dem typischen Sportrisiko verbunden sind, insbesondere auf alle typischen und vorhersehbare Schäden. Dies auch für den Fall leichter Fahrlässigkeit der „Parteien“.

XIX. SCHIEDSVEREINBARUNG
a) Alle Streitigkeiten zwischen den Teilnehmern und der OSK bzw. deren Funktionären sowie dem Veranstalter und Organisator und der OSK bzw. deren Funktionären im Zusammenhang mit dieser Motorsportveranstaltung, Trainings oder Rennen sind unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte endgültig durch ein Schiedsgericht zu entscheiden.
b) Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, nämlich dem Obmann und zwei Beisitzern. Der Obmann muss Rechtsanwalt oder ehemaliger Richter und in Haftungsfragen im Zusammenhang mit dem Motorsport erfahren sein.
c) Jede Partei ernennt binnen zwei Wochen ab Bekanntgabe der Absicht einen Schiedsstreit zu beginnen einen Beisitzer. Wird der Streit von mehreren Klägern anhängig gemacht oder richtet er sich gegen mehrere Beklagte, erfolgt die Benennung des Schiedsrichters im Einvernehmen zwischen den Streitgenossen. Die Beisitzer wählen den Obmann. Können sie sich über die Person des Obmannes nicht binnen zwei Wochen einigen, so ist der Obmann auf Antrag eines Beisitzers unter Bedachtnahme auf Punkt b) vom Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Wien zu ernennen. Die Beisitzer können den so ernannten Obmann aber jederzeit einvernehmlich durch einen anderen ersetzen.
d) Ernennt eine Partei nicht binnen zwei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung der Gegenseite seinen Beisitzer oder können sich mehrere Streitgenossen binnen dieser Frist nicht auf einen Beisitzer einigen, so ist der Beisitzer auf Antrag der anderen Partei vom Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Wien zu ernennen. Gleiches gilt, wenn ein Beisitzer aus dem Amt ausscheidet und binnen zwei Wochen die betreffende Partei keinen Nachfolger bestimmt.
e) Wenn ein Schiedsrichter das Amt nicht annimmt, die Ausübung verweigert, ungebührlich verzögert oder handlungsunfähig wird, gilt für die Ersatznennung das Vorhergesagte sinngemäß. Zugleich ist der betroffene Schiedsrichter abzuberufen.
f) Das Schiedsgericht gestaltet sein Verfahren unter Bedachtnahme auf die subsidiären gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich frei. Das Schiedsgericht tagt in Wien. Das Schiedsgericht kann die von ihm zu Klärung des Sachverhaltes erforderlich gehaltenen Umständen auch ohne Antrag ermitteln und Beweise aufnehmen.
g) Das Schiedsgericht entscheidet mit einfacher Mehrheit. Der Schiedsspruch ist eingehend zu begründen. Das Schiedsgericht entscheidet auch über die Kostentragung sowohl der Kosten des Schiedsverfahrens als auch der anwaltlichen Vertretung. Die Schiedsrichter sind nach den Bestimmungen des österreichischen Rechtsanwaltstarifs zu entlohnen.
h) Das Schiedsgericht ist unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte auch berechtigt, einstweilige Verfügungen zu erlassen, sofern vorher dem Gegner Gelegenheit zur Äußerung gegeben wurde. Eine einstweilige Verfügung kann über Antrag bei wesentlicher Änderung der Umstände auch aufgehoben werden.
i) Die Sportgerichtsbarkeit bleibt von dieser Schiedsvereinbarung unberührt. Gerichtsstand: Amstetten Für den Inhalt verantwortlich: Martin Zellhofer, Amstetten Stand: 20. Jänner 2006, Änderungen vorbehalten

Copyright © 1998 - 2024 Agentur Autosport.at 
Der Inhalt dieser Seite mit allen Unterseiten unterliegt, soweit nicht anders vermerkt, dem Copyright der Agentur Autosport.at. Texte, Bilder, Grafiken sowie alle weiteren Inhalte dieser Seite dürfen, weder im Ganzen noch teilweise, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung vervielfältigt, verändert, weitergeleitet, lizenziert oder veröffentlicht werden.


Impressum - Datenschutz - Cookie Policy

Zum Seitenanfang